Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ingo Jung Immobilien in Hockenheim

Mit der Verwendung unserer Immobilienangebote erkennt der Empfänger die nachstehenden Geschäftsbedingungen an:

 

§1 Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen durch unserenAuftraggeber bzw. Eigentümer. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. - Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

 

§2 Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder Wesentlich niedriger als die Pauschale.

 

§3 Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, innerhalb 5 Werktagen, schriftlich mitzuteilen.

 

§4 Es gelten, soweit nicht anders vereinbart, die folgenden Provisionssätze: Die Provision in Höhe von 3,57% des Kaufpreises ist am Tage eines Kaufvertragsabschluss mit einem nachgewiesenen Vertragspartner verdient, zahlbar und fällig. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages beträgt die Provision 2,38 Monatsmieten.

 

§5 Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

 

§6 Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgegeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

 

§7 Sofern Sie Verbraucher im Sinne §13 BGB sind, steht Ihnen im Falle eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerufsrecht zu. Zum Zwecke der Belehrung ist diesen AGB ein gesondertes Formular beigefügt.

 

§8 Haben Sie verlangt, dass wir unsere Tätigkeit vor Ablauf der etwaigen Widerspruchsfrist beginnen, haben wir im Falle eines Widerrufs Anspruch auf Wertesatz in Höhe eines angemessenen Betrags für die vor Ablauf der Widerspruchsfrist ausdrücklich verlangte Leistung. Bei der Berechnung des Wertsatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertsatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachtenLeistung zu berechnen.

 

§9 Sie werden weiter darauf hingewiesen, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns vor Ablauf der Widerrufsfrist Ihr etwaiges Widerspruchsrecht verlieren.

 

§10 Für den Fall, dass wir für Sie ausschließlich aufgrund Ihres Suchauftrags von einem Vermieter einen passenden Auftrag zum Anbieten der Wohnung einholen, jedoch mit Ihnen kein Mietvertrag zustande kommt, ist es uns erlaubt, das Objekt dritten Mietinteressenten zu zeigen und neue Aufträge zur Wohnungsanbietung einzuholen. Für den Fall, dass wir aufgrund mehrer Vermittlungsverträge mit dritten Mietinteressenten von einem Vermieter den Auftrag einholen, den Mietinterssenten jeweils eine Wohnung anzubieten, jedoch der Mietvertrag nicht zustande kommt, wird hiermit klargestellt, dass der Provisionsanspruch bei dem Mietinteressenten entsteht, der einen Mietvertrag über die angebotene Wohnung abschließt.

 

§11 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.

 

 

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